Topthema: Windpark Lußhardt

In dieser Rubrik befassen wir uns mit dem aktuellen Topthema, dem geplanten Windpark Lußhardt.

Windpark Lußhardt

# Allgemeines

Die folgenden Informationen, Bewertungen und Abwägungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen und unter der Voraussetzung der Richtigkeit der vorliegenden Quellen in ehrenamtlicher Arbeit durch unsere Fraktion zusammengestellt. Sollten Sie als Leser auf eine falsche Information stoßen, bitten wir Sie um Nachricht. Sollten Sie andere Auffassungen als wir vertreten, laden wir Sie gerne zur Diskussion ein.

# Projekt

Geplant ist ein Windpark mit 10 Windenergieanlagen zwischen Kronau, Bad Schönborn, Kirrlach und St. Leon. Die Anlagen sollen sich in der Nähe der Autobahn A5 im Waldgebiet befinden. Die Nabenhöhe der Schwachwindanlagen vom Typ Nordex N149/4.0-4.5 wird bei 164 m, die Rotorspitzenhöhe bei 238,50 m Höhe liegen. Somit wäre jede Anlage nur 8 Meter niedriger als die bisher höchste Windenergieanlage bei Gaildorf, die 246,50 m misst. Die Nennleistung der Anlagen im Lußhardt läge bei je 4,5 MW. Damit sollen im Idealfall 22.000 Haushalte mit erneuerbarem Strom versorgt werden. Das Gebiet wurde vom ForstBW als Fläche für die Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschrieben. Bei der Ausschreibung war die Wirsol Windpark Lußhardt GmbH & Co. KG als Bieter erfolgreich und plant nun die Errichtung des Parks.

(Quelle: Antragstellerin / https://www.direktzu.de/windparklusshardt/Projektinformationen.html / https://www.konstruktionspraxis.vogel.de/hoechste-Windenergieanlagen-der-welt-gehen-ans-netz-a-678208/)

# Energieversorgung

Die Energiewende ist beschlossen und schien bis vor wenigen Jahren in der Bevölkerung weitgehend akzeptiert. Mit der Laufzeitverkürzung der Atomkraftwerke und dem anstehenden schrittweisen Ausstieg aus der Kohleenergie wurden in den letzten Jahren weitreichende Entscheidungen zur künftigen Stromversorgung Deutschlands getroffen. Dass damit der Bau tausender Windenergieanlagen und großer Solarparks im ganzen Land verbunden sein wird, wurde von vielen Politikern eher selten erwähnt. Mit dem ambitionierten Ausbau werden nach dem Willen der Landesregierung auch Windenergieanlagen in der Region zwischen Karlsruhe, Mannheim und Heilbronn errichtet werden - einer Region, die bis auf ein paar Ausnahmen eher geringe Windgeschwindigkeiten verspricht.

(Quelle: https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/pages/map/default/index.xhtml)

# Rodung

Unser Kulturwald erfüllt viele Funktionen. Die Funktionen des Lebensraums für Flora und Fauna zusammen mit der Erholungsfunktion sind für unsere Fraktion am wichtigsten.

Die Rodung von 10,5 ha. Waldfläche stellt daher für uns einen großen Wermutstropfen dar. Jeder Anlage fällt heruntergebrochen eine Fläche von ca. 100 x 100 m zum Opfer. Die Fläche muss nach unserer Auffassung standortnah als Ausgleichsmaßnahme zumindest in einfacher, besser in zweifacher Größe aufgeforstet werden. In Bezug auf etwaige geschützte Flora und Fauna fordern wir eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung (Was ist das?).

(Quelle: Antragstellerin / https://www.direktzu.de/windparklusshardt/Projektinformationen.html)

# Dauerhafte Verdichtung Waldboden

Nicht nur unter und um die Windenergieanlagen finden große Eingriffe in die Natur statt - auch die Zuwegung muss in Breite und Belastbarkeit für Schwerlastverkehr ausgelegt werden. Für den Bau müssen die bisherigen Waldwege so ausgebaut werden, dass sie mit Tiefladern und Mobilkranen befahren werden können. Mit diesen Fahrzeugen ist außerdem bei eventuellen Umbauten und spätestens beim Rückbau zu rechnen. Während der Betriebsdauer müssen alle Wege außerdem von der Feuerwehr befahrbar sein. Die große Verdichtung stellt vor allem für die im Boden lebenden Tiere ein Problem dar.

Auch dieser Umstand muss im Rahmen einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung betrachtet werden.

# Verschattung

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird auch der Aspekt der Verschattung begutachtet. Das Bundesimmissionsschutzgesetz schützt die Bevölkerung vor längerer Schattenexposition. Anlagen sind deshalb nach einer Verschattungsdauer von über 30 Stunden pro Jahr oder über 30 Minuten pro Tag abzuschalten. Die von der Antragstellerin vorab berechnete Schattenlänge erreicht lediglich den Ortsrand von St. Leon. Die Richtigkeit der Kartengrundlage vorausgesetzt, wäre hier in einem Straßenzug mit einer theoretischen Jahresdauer von ca. 20 Stunden zu rechnen. Durch den sich ständig ändernden Sonnenstand sowie die sich mit der Windrichtung drehenden Anlagen wird sich die Beeinträchtigung aus unserer Sicht jedoch noch im erträglichen Rahmen halten.

(Quelle: Antragstellerin / https://www.direktzu.de/windparklusshardt/Projektinformationen.html)

# Vogelschlag

Windenergieanlagen töten in der Bundesrepublik Schätzungen zufolge zwischen 10.000 und 100.000 Vögel pro Jahr, was bei ca. 20.000 Anlagen einer durchschnittlichen Mortalität von 0,5 - 5 Tieren pro Windrad und Jahr entspricht. Diese Zahlen müssen in die Umweltverträglichkeitsprüfung einbezogen werden, insbesondere aufgrund der Positionierung des projektierten Windparks im Flugkorridor zahlreicher Zugvögel, die über die Rheinebene nach Afrika und zurück fliegen. Auch die große Rotorfläche der projektierten Anlagen macht eine intensive Erörterung der Problematik mit einer umfassenden Datenerfassung ansässiger Tiere und das Ausarbeiten von Vermeidungsstrategien erforderlich.

(Quelle: https://www.focus.de/wissen/klima/tid-14230/mythos-Windenergieanlagen-toeten-massenweise-voegel_aid_398163.html)

Zum Vergleich:

Damit wird deutlich, dass es noch deutlich größere Vogelkiller gibt. Trotzdem sollte aus unserer Sicht eine ausführliche fachliche Beurteilung erfolgen und ein Plan zur Minimierung des Schadens aufgestellt werden.

Die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) hat folgende Empfehlungen für Abstände zu Vogellebensräumen veröffentlicht und empfiehlt unter anderem Zugvogelflugkorridore generell freizuhalten:

# Fledermausschlag

Windenergieanlagen töten in der Bundesrepublik einer Studie des Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin zufolge rund 250.000 Fledermäuse pro Jahr. Die Einbeziehung dieses Problems in eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung halten wir insbesondere aufgrund der großen Rotorfläche der projektierten Anlagen für erforderlich. Mögliche Vermeidungsstrategien, wie das Abschalten der Anlagen nach akustischer Erfassung, sollten unserer Ansicht nach unbedingt erarbeitet werden. Mit ausreichender Datengrundlage auf Basis von Vor-Ort-Messungen käme für uns dabei auch die dauerhafte Abschaltung in Nächten mit schwachem Wind bei vielen zu erwartenden Fledermausflügen in Frage.

Die Thematik ist unserer Auffassung nach von großer Relevanz, insbesondere weil 23 von 25 in Deutschland beheimatete Fledermausarten als gefährdet eingestuft werden.

Trotzdem sei auch hier darauf verwiesen, dass Windenergieanlagen bei weitem nicht den größten Fledermausvernichter darstellen - ähnlich wie bei Vögeln gibt es beispielsweise eine hohe Mortalität an Glasfassaden und im Straßenverkehr. Außerdem führten Pestizide und Düngemitteleinsatz in den letzten Jahren zu einem massiven Rückgang des Insektenbestands - den Fledermäusen wird damit ihre Nahrungsgrundlage entzogen.

(Quellen: https://www.br.de/themen/wissen/fledermaus-fledermaeuse-gefahr-windraeder-windenergieanlagen-echoortung-100.html / https://www.deutschlandfunk.de/Windenergieanlagen-gefahr-fuer-fledermaeuse.676.de.html?dram:article_id=444993 / http://www.bund-rvso.de/fledermauese-windenergie-windraeder-ursachen.html)

# Betriebsstoffe

Das Auslaufen von Betriebsstoffen halten wir für die geplante getriebelose WEA für generell möglich, wenn auch für eher unwahrscheinlich. Das Volumen der Mittel ist überschaubar und nahezu alle Betriebsstoffe befinden sich in der abgeschlossenen Gondel. Eine Havarie ist natürlich theoretisch jederzeit möglich - wie bei allen technischen Anlagen jedweder Art – das Risiko sollte unserer Ansicht nach durch regelmäßige Prüfungen mit einer Art TÜV-Siegel minimiert werden.

# Rückbau und Entsorgung

Aktuell werden in Deutschland die Windenergieanlagen der ersten Generation nach und nach zurückgebaut. Dabei bleiben häufig die Fundamente als Betonkörper im Boden zurück. Wir erwarten einen vertraglich vereinbarten Rückbau aller Anlagenelemente einschließlich Fundamentierung. Gerade in Anbetracht der Tatsache, dass es bisher keine Technologie zur hochwertigen Verwertung der Rotoren gibt, erscheint uns dies wichtig.

(Quelle: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.abbau-von-windkraftanlagen-wohin-mit-alten-windraedern.d7696f89-d869-4742-9a8e-2badf996baeb.html)

# Gründung / Beton im Grundwasser

Die meisten Gebäude und Anlagen leiten ihre Lasten über Betonfundamente in den Baugrund ein. Das ist auch in Wasserschutzgebieten, Trinkwassertalsperren oder bei Wasserwerken und deren Brunnen nicht anders. Daher sollte bei fachkundiger Wahl von Gesteinskörnung, Zusatzmitteln und vor allem Zement lediglich ein geringes Risiko bestehen. Wichtiger erscheint uns eine professionelle und detaillierte Planung und eine ständige Überwachung während der Bauphase. Je nach Betonzusammensetzung können beispielsweise Eluatprüfungen an Probekörpern gemäß der Richtlinie "Grundsätze zur Bewertung der Auswirkungen von Bauprodukten auf Boden und Grundwasser" des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) weitere Aufschlüsse geben.

Die Dimension der Fundamente wird vermutlich rund 25 - 30 x 4 m (d x t) betragen, der Hersteller Nordex gibt unter bestimmten Randbedingungen ein Kreisfundament mit Durchmesser 24,20  bzw. 25,40 m mit einer Mächtigkeit von 3,20 m an. Siehe hierzu die Skizze auf der Folgeseite. Das Fundament bindet nur etwa zur Hälfte in den anstehenden Boden ein (Quelle: https://bit.ly/32tVxuH).

Die in den letzten Wochen in der Bürgerschaft und von verschiedenen Akteuren kolportierten 30, bzw. 35 m Tiefe sind also völlig unrealistisch. Bei diesen Zahlen könnte es sich lediglich um die Tiefe der vorgesehenen Sondierungsbohrungen handeln, die Aufschluss über den Baugrund hinsichtlich Schichtabfolge und Mächtigkeit, Tragfähigkeit, Homogenität, Wasserführung, Setzungsverhalten etc. geben. Solche Erkundungen sind Stand der Technik und übliche Praxis - je enger sondiert wird, desto genauer sind die Ergebnisse und die Sicherheit für die Dimensionierung der Fundamente.

# Lärm

Nach Angabe des Planungsbüros ist am Ortsrand mit maximal 35dB Lärm bei idealer Windrichtung und unter Volllast zu rechnen. Dies entspräche dem Geräusch eines leisen Zimmerlüfters aus 1 Meter Entfernung. Bei geringerem Wind wäre auch der Lärm entsprechend geringer. Bei starkem Wind würden vermutlich die Geräusche der unmittelbaren Umgebung, wie Blätterrauschen, den Lärm der WEAs übertönen. Außerdem wird die Autobahn A5 voraussichtlich auch zukünftig für den deutlich größeren Lärmbeitrag in den Gemeinden sorgen. Dies geht unter anderem aus der Lärmkartierung der LUBW hervor. Am Ortsrand von Kronau misst man danach von der Autobahn tagsüber über 50dB, in St. Leon und Rot sind es großflächig 60dB und mehr:

# Wertminderung Immobilien

Der Werterhalt, die Wertsteigerung oder die Wertminderung von Immobilien ist von vielen Faktoren abhängig. Prognosen zu dieser Thematik enthalten eine relativ große Unsicherheit, daher ist der folgende Artikel eine eher subjektive Einschätzung der Situation in Waghäusel, basierend auf den örtlichen Gegebenheiten und den möglichen Veränderungen der nächsten Jahre.

“Einfamilienhäuser auf dem Land verlieren bis zu 7,1 Prozent an Wert, wenn im Abstand von bis zu einem Kilometer davon Windenergieanlage errichtet werden. Bei älteren Häusern kann der Wertverlust bis zu 23 Prozent betragen". Dies geht aus einer Studie des RWI-Leibniz Instituts für Wirtschaftsforschung hervor.

(Quelle: https://www.welt.de/finanzen/immobilien/article187341890/Immobilien-Windenergieanlagen-mindern-Wert-von-Haeusern-und-Wohnungen.html)

Die bei uns projektierten Anlagen stehen gute 2 Kilometer vom Kirrlacher Ortsrand entfernt, also in einem Bereich, für den das Institut im Schnitt von einem Wertverlust von ca. 5 % ausgeht. Der Ortsrand von St. Leon, der nur rund 1,2 km von der nächsten Anlage entfernt liegt, fällt in den 1-2 km-Korridor, für den ein durchschnittlicher Wertverlust von 6 % errechnet wurde.

Allgemein schätzen wir die Minderungen für unsere Region differenzierter ein: Möglicherweise kann es zu einer Wertminderung bei Immobilien kommen, deren Terrasse oder Balkon in Richtung des Windparks ausgerichtet ist. Bei Immobilien, die jedoch nicht in Sichtweite zum Park gelegen sind, glauben wir nicht zuletzt aufgrund der über Jahre hohen Nachfrage nicht an spürbare oder schmerzhafte Wertminderungen. Außerdem wird durch die Anlagen unserer Ansicht nach kein einzigartiges landschaftliches Panorama verbaut, wie bspw. am Bodensee o.ä.

Generell glauben wir, dass sich der Effekt mit den Jahren abbremsen kann, sofern es im ganzen Land Windenergieanlagen geben und so das neue Landschaftsbild zur Normalität würde.

# Eisabwurf

Anlagen der projektierten Größe bergen im Winter die Gefahr des Eisabwurfs. Dabei kann es bei sich erwärmender Witterung nach einer Kaltfront mit Bildung von einer Eisschicht und Eiszapfen auf den Rotorblättern zu deren Abwurf kommen. In unserer eher milden Region käme das wahrscheinlich vergleichbar seltener vor als in anderen Gebieten, doch bliebe nach unserer Auffassung im Ernstfall als sicherer Lösung nur noch das Abschalten der Anlagen bis sie wieder eisfrei sind. Auch dann kann es allerdings noch zu einem Eisabfall kommen. Wegeführung und die nahegelegene Autobahn sind in jedem Fall im Prüfungsverfahren genau zu betrachten.

(Quelle: https://www.energieagentur.nrw/blogs/erneuerbare/beitraege/windenergieanlagen-und-die-gefahr-durch-eiswurf/)

# Erlös / Entschädigung für die beteiligten Kommunen

Die Frage nach der finanziellen Beteiligung der Kommunen, auf deren Gemarkung die Anlagen errichtet werden sollen, an eventuellen Gewinnen ist bisher unbeantwortet. Hier erwarten wir konkrete Angaben von der Wirsol Windpark Lußhardt GmbH bzw. dem Forst BW, der die Anlagen ausgeschrieben hat. Auch wollen wir wissen, mit welchen Beträgen die Gemeinden im Minimalfall rechnen können.

# Einsparung von Kohlenstoffdioxid

Als emissionsfreie Technologie trägt der Betrieb einer Windenergieanlage zur Einsparung von Kohlenstoffdioxid bei und leistet damit aktiven Klimaschutz. Die projektierten Anlagen sparen jährlich nach Angaben der Antragstellerin ca. 50.000 Tonnen CO2 ein. Diese Werte decken sich in etwa mit den Berechnungen des Bundesumweltministeriums. Dagegenrechnen muss man allerdings den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid beim Bau der Fundamente, des Stahlturms und aller übrigen Komponenten. Auch durch den Wegfall des Waldes kommt es zunächst zu Einbußen von ca. 700 Tonnen CO2. Hier muss durch die Aufforstung gegengesteuert werden.

(Quellen: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2018-10-22_climate-change_23-2018_emissionsbilanz_erneuerbarer_energien_2017_fin.pdf / https://www.wiwin.de/co2-einsparung-windkraftanlage)

# Verhältnis von Eingriff zu Ertrag

Kritisch sehen wir das Verhältnis von Eingriff zu Ertrag des Projekts. Nur mit den am Markt erhältlichen höchsten Anlagen mit den größten verfügbaren Rotorflächen kommt man in unserer Umgebung nach Angaben der Antragstellerin gerade so in den Bereich eines für den Investor wirtschaftlichen Betriebs.

Der Ertrag wird in der Hauptsache durch die Kenngrößen Windleistungsdichte der Rotorfläche und mittlere Windgeschwindigkeit beeinflusst. Beide Werte bestimmen die tatsächliche Leistungsfähigkeit der Anlagen maßgeblich, da die Leistung des Windes von der dritten Potenz der Windgeschwindigkeit abhängt. Nimmt die Windgeschwindigkeit also bspw. um 10 % zu (z.B. von 6 auf 6,6 m/s), so wird die Leistung um 33 % größer.

Die von der Antragstellerin ermittelte mittlere Windgeschwindigkeit liegt bei 5,6 m/s auf 160 m. Der Windenergieerlass des LUBW, der bis Mai diesen Jahres Gültigkeit hatte

(Quelle: https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/Altdaten/202/Windenergieerlass.pdf), nennt als Mindestwindgeschwindigkeit 5,3 bis 5,5 m/s auf 100 m. Damit liegen die 5,6 m/s auf 160 m wohl etwa im Bereich des Schwellenwerts.

Im Windenergieerlass heißt es außerdem:

“Für Investoren gilt daher meist die Ertragsschwelle von 80 % des EEG-Referenzertrags als Mindestrichtwert zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit eines Windenergieprojektes. Dieser Mindestertrag wird in der Praxis – fast unabhängig von Anlagentyp und Nabenhöhe – erst an Standorten mit einer durchschnittlichen Jahreswindgeschwindigkeit von 5,8 m/s bis 6 m/s in 100 m über Grund erreicht.”

(Auch nach Außerkrafttreten des Windenergieerlasses im Mai diesen Jahres dienen dessen Aussagen weiterhin als Orientierungsgrundlage für Behörden, Planer und Investoren, wie das Umweltministerium in einem Schreiben bekanntmachte (Quelle: http://gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/37557/Schreiben_des_UM_vom_18-02-2019.pdf).)

Die von der Antragstellerin ermittelten Geschwindigkeiten decken sich indes mit den Angaben aus dem Windatlas BW (Quelle: https://www.energieatlas-bw.de/documents/24384/24633/Endbericht+Windatlas+BW+2019) vom Mai diesen Jahres. Der Atlas spricht von einem Geschwindigkeitskorridor zwischen 5 und 6 m/s bei 160 m Nabenhöhe. Auf 100 m Nabenhöhe liegen die Windgeschwindigkeiten mit Werten zwischen 4,5 und 5 m/s unter dem im Windenergieerlass angegebenen Wirtschaftlichkeitsschwellenwert. Anzumerken ist auch, dass die LIDAR-Messung der Windgeschwindigkeit in dem Bereich, der im Windatlas mit 5,5 - 6,0 m/s angegeben ist, durchgeführt wurde, während die Anlagen Richtung St. Leon im windschwächeren Korridor mit Geschwindigkeiten von 5,0 - 5,5 m/s eingezeichnet sind.

Wie die Max-Planck-Gesellschaft mit einer Studie aus dem Februar aufzeigte, liefern Windenergieanlagen im Durchschnitt außerdem nur ca. 80 % der prognostizierten Leistung. Unserer Ansicht nach muss dieser Faktor, wie auch eventuelle Abschaltungen, mit in die Bewertung einfließen.

(Quelle: https://www.mpg.de/12699552/windenergie-strom-ertrag)

Im Vergleich zu anderen Bundesländern gibt es bisher in Baden-Württemberg nur wenige Windenergieanlagen. Legt man die aktuell in BW errichteten Anlagen über die Karte der Windgeschwindigkeiten auf einer Nabenhöhe von 160 Metern aus dem Windatlas BW, ergibt sich folgendes Bild:

Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat im Rahmen des aktuellen Windatlas auch Potenzialflächen für Windenergieanlagen ausgewiesen. Diese können in Tabellenform sowie als Kartendarstellung online abgerufen werden. Die Flächenausweisungen berücksichtigen hierbei bereits Ausschlusskriterien, wie die Entfernung zur Wohnbebauung, zu Verkehrswegen etc. sowie Restriktionskriterien. Die Landesanstalt unterscheidet dabei in zwei bzw. drei Kategorien:

  1. Geeignete Flächen: Flächen mit einer mittleren gekappten Windleistungsdichte von mindestens 215 W/m² in 160 m Höhe über Grund, die nicht innerhalb von Ausschluss- und Restriktionsflächen liegen.
  2. Bedingt geeignete Flächen mit Flächenrestriktionen: "Flächen mit einer mittleren gekappten Windleistungsdichte von mindestens 215 W/m² in 160 m Höhe über Grund, die nicht innerhalb von Ausschlussflächen liegen, deren Nutzungsmöglichkeit für Windenergieanlagen aufgrund bekannter Flächenrestriktionen jedoch im Einzelfall besonders zu prüfen ist."
  3. Als logische Konsequenz ergibt sich die dritte Kategorie: Nicht geeignete Flächen.

Die Potenzialkarte zeigt für den Windpark Lußhardt:

  • Sechs der geplanten Anlagen liegen auf bedingt geeigneten Flächen.
  • Vier Anlagen liegen in Bereichen, die bezüglich der Windhöffigkeit als ungeeignete Flächen eingestuft werden.
  • Die LIDAR-Messung wurde im Bereich der geeigneten Flächen durchgeführt.

(Quelle: https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/projekte/pages/map/default/index.xhtml)

Man erkennt schnell, dass es landauf landab sehr viele deutlich besser zur Stromerzeugung mittels Windenergie geeignete Gebiete gibt und viele relativ windstarke Gebiete bisher unberücksichtigt geblieben sind. Hier besteht für Investoren noch eine Menge Potenzial, das nach unserer Ansicht früher ausgeschöpft werden sollte, als das geringe Potenzial im Lußhardt.

Die gesamte Karte mit allen Potenzialflächen des Landes haben wir hier als Bild bereitgestellt (26,5 MB).

# Fazit

Die Errichtung von Windenergieanlagen dieser Größe in bewaldeten Flächen stellt einen nicht unerheblichen Eingriff in die Natur dar. Die zu erwartende Stromausbeute und CO2-Einsparungen müssen mit den Nachteilen verglichen werden. Aus unserer Sicht sind die Eingriffe für Flora und Fauna weitreichend, weshalb wir eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung erwarten. Für das Schutzgut Mensch schätzen wir die Eingriffe dagegen als akzeptabel ein. Da wir jedoch nicht zuletzt aufgrund der Richtwerte des Windenergieerlasses die Energieausbeute und damit das Verhältnis von Eingriff zu Ertrag für defizitär halten, stehen wir dem Bau an dieser Stelle und in dieser Form kritisch gegenüber.

Unsere zusammenfassenden Einschätzungen der verschiedenen Punkte:

Hierbei ist zu beachten, dass die Kriterien selbstverständlich unterschiedlich gewichtet werden sollten.

Grundsätzlich erwarten wir eine transparente Informationspolitik der Antragstellerin und einen offenen Dialog mit Befürwortern und Gegnern.

Wenig sinnhaft erscheint uns jedwede Hysterie und Panikmache. Stattdessen wollen wir auf sachliche Information und Abwägung setzen und erwarten dies von allen Beteiligten.

Hier können Sie die Ausarbeitung als PDF herunterladen.